Allgemeine Geschäftsbedingungen
Car Express / Auto Haase GmbH • Kalenborner Str. 10, 53560 Vettelschoß
1. Auftragserteilung
Die folgenden Bedingungen gelten für Erneuerungen (Montage) von Auspuffanlagen, Stoßdämpfern, Bremsen, Reifen und sonstigen Arbeiten, die zum Leistungsumfang der Car Express gehören.
Die Arbeiten werden im Sofortdienst ausgeführt unter Verwendung von Teilen, die von den Ersatzteilherstellern für das entsprechende Fahrzeug vorgesehen sind.
2. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge von Car Express sind unverbindlich. Bei Auftragserteilung durch den Kunden entstehen keine gesonderten Kosten für den Kostenvoranschlag. Erteilt der Kunde nach Erstellung eines Kostenvoranschlags keinen Auftrag, kann Car Express eine angemessene Aufwandspauschale für den Prüf- und Schätzaufwand in Rechnung stellen, soweit der Kunde hierüber vorab informiert wurde. Ergibt sich bei der Durchführung einer Reparatur eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags, wird der Kunde unverzüglich informiert und sein Einverständnis eingeholt.
3. Fertigstellungstermin
Mitgeteilte Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern kein ausdrücklicher schriftlicher Fixtermin vereinbart wurde. Car Express informiert den Kunden unverzüglich, wenn sich Verzögerungen abzeichnen, insbesondere aufgrund von Teilelieferengpässen oder unvorhersehbarem Mehraufwand. Ein unverbindlicher Termin berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz, solange Car Express die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
4. Preise und Zahlung
Der Preis beinhaltet das Material, den Ausbau und Einbau, etwaige Kleinteile sowie die Verschrottung der Altteile.
Zahlungen sind sofort bei Rechnungserhalt in bar, durch gültige EC-Karte oder durch die jeweils von Car Express anerkannten Kreditkarten zu leisten.
5. Abnahme
Nimmt der Auftraggeber die fertige Leistung nicht ab, ist Car Express berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Im letzteren Fall kann Car Express mindestens 20 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, soweit nicht Car Express einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
6. Pfandrecht
Die im Rahmen des Auftrages eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Erfüllung durch Zahlung Eigentum von Car Express.
7. Gewährleistung
7.1 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle durchgeführten Arbeiten und montierten Teile 1 Jahr, im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern 2 Jahre. Bei vom Kunden beigebrachten Teilen gilt diese Gewährleistungsfrist nur für die durchgeführte Montage.
7.2 Geltendmachung von Mängeln
Etwaige Beanstandungen sind unter Vorlage der Rechnung geltend zu machen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme des Fahrzeuges zu rügen.
7.3 Nachbesserung und Ersatz
Bei ordnungsgemäß angemeldeten Beanstandungen bessert Car Express kostenlos nach oder liefert ohne Berechnung Ersatz. Im letzteren Fall gehen die ersetzten Teile in das Eigentum von Car Express über. Bei Katalysatoren und Reifen wird die durch den Kunden zu leistende Vorkasse bei Ersatzlieferungen, nach Anerkennung der Beanstandung durch den Lieferanten, von Car Express zurückgestattet.
7.4 Ausschluss der Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung. Das Gleiche gilt, wenn an den von Car Express durchgeführten Leistungen durch den Kunden oder Dritte Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, es ist ausgeschlossen, dass die Mängel darauf beruhen können.
8. Haftungsbeschränkung
Aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit der Leistungserbringung, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haftet Car Express oder deren Erfüllungs- oder Vertragsgehilfen nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Gesellschaft.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Neuwied. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird kein ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Schlichtungshinweis (§ 36 VSBG)
Car Express ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/